Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkte
Beratung:
Ich biete berufliche Beratung für Personen, die im sozialen Bereich arbeiten in Form von Einzel-, Gruppen-, und Teamberatung.
Fallsupervision und Beratung von sozialen Einrichtungen.
Ferner allgemeine Sozial- und Lebensberatung für Personen in Krisensituationen.
Insbesondere bei psychischen Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit.
Beratung zu Patienten- und Vorsorgevollmachten.
Betreuung:
Übernahme von gesetzlichen Betreuung gem. §§ 1896 ff BGB im Kreis Ostholstein und der Hansestadt Lübeck.
Als Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer, stütze ich mich in diesem Schwerpunkt auf meine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und
Suchtmittelabhängigkeit.
Auch eine hervorragende Vernetzung mit sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen trägt zu einer hohen Qualität der Leistungen bei.
Im Bedarfsfall arbeite ich eng mit Berufskollegen/-kolleginnen und Anwälten/ Anwältinnen zusammen. Hierzu pflege ich einen regelmäßigen fachlichen Austausch, kollegiale Beratung und besuche
regelmäßig Fortbildungen.
Klienten werden regelmäßig besucht. Ein enger Austausch gewährleistet, dass Wünsche der Betroffenen und Notwendigkeiten hinsichtlich sozialer und gesundheitlicher Hilfen stets im Fokus der Zusammenarbeit stehen.
Verfahrenspflegschaften:
Übernahme von Verfahrenspflegschaften in Betreuungssachen und nach dem PsychKG.
Im Falle von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach Landesrecht (PsychKG) sowie in Betreuungssachen ist regelmäßig ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Dieser nimmt die Rechte der Betroffenen
gegenüber dem Gericht und dem bestellten Betreuer/der Betreuerin wahr.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Betreuungsverfahren (§ 276 FamFG) und in
Unterbringungsverfahren (§ 317 FamFG).
Der Verfahrenspfleger soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll er Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln. Er sollte darauf achten, ob alle möglichen freiwilligen Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft sind.
Die Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme werden geprüft. Betroffene, Angehörige u.a. werden beraten und der sachlich und fachlich korrekte Ablauf des Verfahrens
überprüft.
Ggf. legt der Verfahrenspfleger Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Gerichtes ein.
Meine über 25-jährige Erfahrungen in der Justiz sichern eine hohe Akzeptanz bei den Gerichten und eine hohe Qualität für die Betroffenen.